DSGVO-Auskunftsrecht (Art. 15)
Wie fordere ich Auskunft über meine gespeicherten Daten an?
Art. 15 DSGVO gibt jeder Person das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über sie verarbeitet — inklusive Herkunft, Empfänger, Speicherdauer und einer kostenlosen Kopie der Daten. Die Frist: ein Monat.
Das Auskunftsrecht ist der Schlüssel zu allen anderen Datenrechten: Erst wer weiß, was gespeichert ist, kann berichtigen (Art. 16), löschen lassen (Art. 17) oder widersprechen (Art. 21). Anfragen sind formlos möglich — E-Mail genügt, kein Anwalt nötig.
Reagiert das Unternehmen nicht binnen eines Monats, ist die Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde der nächste Schritt — auch die ist kostenlos.
Häufige Fragen
Kostet eine Selbstauskunft etwas?
Nein, die erste Kopie ist kostenlos (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Auch die SCHUFA-Datenkopie ist entgegen hartnäckiger Gerüchte gratis.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Das Auskunftsrecht ist bedingungslos — kein Grund, keine Begründung, keine Rechtfertigung nötig.