Recht auf Vergessenwerden (Art. 17)
Wie lasse ich meine Daten löschen?
Art. 17 DSGVO („Recht auf Löschung“) verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr nötig sind, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung unrechtmäßig war. Zusätzlich können Suchmaschinen zur Auslistung von Ergebnissen verpflichtet werden (EuGH, Google-Spain-Urteil 2014).
Grenzen: Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (Rechnungen, Verträge), Pressefreiheit und berechtigte Interessen können der Löschung entgegenstehen — das Unternehmen muss die Ausnahme aber konkret begründen. Pauschales „Können wir nicht löschen“ genügt nicht.
Häufige Fragen
Wie entferne ich Suchergebnisse über mich?
Google und Bing haben eigene Antragsformulare für die Auslistung. Der Inhalt auf der Ursprungsseite bleibt dabei bestehen — dafür braucht es zusätzlich einen Löschantrag beim Seitenbetreiber.